Goodbye Deutschland – Wegzugsbesteuerung im Fokus

Goodbye Deutschland - Wegzugsbesteuerung im Fokus

Viele Unternehmer suchen ihr (Steuer-)glück im Ausland und warum auch nicht, wenn die Aussichten im Ausland sonniger sind. Für Gesellschafter von Kapitalgesellschaften bedeutet der Wegzug ins Ausland allerdings oftmals eine hohe Steuerzahlung in Deutschland.

Der Grund ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung (§ 6 des Außensteuergesetzes). Eine Vorschrift, die bereits seit dem Jahr 1972 im deutschen Steuerrecht existiert und ab dem 1. Januar 2022 nunmehr wesentlich verschärft wird.

Im Wesentlichen möchte der deutsche Gesetzgeber die in Deutschland geschaffenen Werte noch vor dem Wegzug besteuern. Denn nach dem Wegzug ist dies in der Regel nicht mehr möglich.

Trotz Neuregelung ab 2022 bleibt das Grundkonzept der Wegzugsbesteuerung grundsätzlich unverändert. Der nachfolgende Beitrag bezieht sich hauptsächlich auf die Neuregelung.

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Wer in Deutschland mindestens 7 Jahre der letzten 12 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig ist und Anteile an einer deutschen oder ausländischen Kapitalgesellschaft im Privatvermögen hält, unterliegt bei Wegzug der sogenannten deutschen Wegzugsteuer. Vorausgesetzt der Gesellschafter erfüllt die Mindestbeteiligungshöhe von 1% innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wegzug. Man spricht auch von Anteilen i.S.d. § 17 Einkommensteuergesetz.

Kommt die Wegzugsbesteuerung zur Anwendung, so wird im Zeitpunkt des Wegzugs eine Veräußerung der Beteiligung fingiert. Es wird demnach ein „fiktiver Veräußerungsgewinn“ besteuert. Es erfolgt also eine Besteuerung ohne Liquiditätszufluss.

Hinweis: Im Sprachgebrauch verwendet man den Begriff Wegzugsteuer, rechtlich handelt es sich aber um die Einkommensteuer.

Wegzug – was bedeutet das?

Unter Wegzug ist grundsätzlich die Aufgabe des deutschen Wohnsitzes gemeint. Vom Gesetz erfasst sind folgende Fälle:

Ein Wegzug muss also nicht immer offensichtlich oder geplant sein. Verstirbt der Gesellschafter z. B. bei einem Autounfall und leben seine Kinder (Erben) im Ausland z. B. weil sie im Ausland studieren, kann es zu einer Wegzugsbesteuerung kommen und zwar neben einer etwaigen Erbschaftsteuerpflicht.

Wie wird die Wegzugssteuer berechnet?

Beim Wegzug wird eine Veräußerung der Anteile fingiert. Die Anteile gelten dann als zum gemeinen Wert verkauft. Vor dem Wegzug sind die Anteile daher zu bewerten. Die Bewertung erfolgt nach dem sog. Vereinfachten Ertragswertverfahren (gem. §§ 199 ff. BewG).

Der fiktive Veräußerungsgewinn berechnet sich nach dem gemeinen Wert der Beteiligung abzüglich der Anschaffungskosten des Gesellschafters.

Dieser Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Gesellschafters besteuert (zzgl. SolZ und ggfs. Kirchensteuer). Allerdings findet das sogenannte Teileinkünfteverfahren Anwendung. Hiernach werden nur 60% des Gewinns besteuert, 40% sind steuerfrei.

Unterliegt der Gesellschafter dem Spitzensteuersatz von derzeit 45%, so beträgt der Steuersatz ca. 27% zzgl. SolZ und ggfs. Kirchensteuer.

Zahlung der Wegzugssteuer

Der Wegzug ist in der Steuererklärung des Wegzugsjahres zu deklarieren. Die Steuer ist daher mit Abgabe der Steuererklärung bzw. nach Erhalt des Steuerbescheides zu leisten.

Der Gesellschafter kann jedoch beantragen, die Wegzugssteuer in sieben zinslosen Raten zu entrichten. Die ratierliche Zahlung wird in der Regel nur gewährt, wenn der Gesellschafter eine Sicherheitsleistung erbringt.

Folgende Sicherheitsleistungen sieht der Gesetzgeber im Falle einer Wegzugsbesteuerung vor: Hinterlegung von Geld beim Finanzamt, Verpfändung von Wertpapieren, Übergabe des Sparbuchs, Hypotheken, Grundschulden, Schuldversprechen, Bürgschaft etc.

Die Ratenzahlung stellt eine Zahlungserleichterung dar. Um diese Zahlungserleichterung zu erhalten, sind mehrere Bedingungen zu beachten. Zum Beispiel sind die Ratenzahlungen fristgerecht zu leisten; es sind gewisse Mitwirkungspflichten zu erfüllen; Gewinnausschüttungen sind in begrenztem Maße möglich etc.

Bei Verstoß gegen diese Bedingungen wird die Ratenzahlung widerrufen und die noch ausstehende Steuer wird innerhalb eines Monats fällig.

Vorübergehende Abwesenheit

Wenn der Gesellschafter innerhalb von 7 Jahren nach dem Wegzug wieder nach Deutschland zieht und in Deutschland dadurch wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird, so entfällt die Wegzugsbesteuerung unter gewissen Voraussetzungen (z.B. die Anteile sind zwischenzeitlich nicht veräußert worden). Eine nur vorübergehende Abwesenheit stellt demnach eine Ausnahme dar.

Allerdings ist die Finanzverwaltung in dieser Hinsicht restriktiv. Dies gilt insbesondere nach der alten Rechtslage. Hiernach ist eine vorübergehende Abwesenheit nur anzunehmen, wenn bereits im Zeitpunkt des Wegzugs die Absicht bestand nach Deutschland zurückzukehren. Bloße Absichtserklärungen reichen nicht aus. Jeder Einzelfall ist nach den Gesamtumständen zu beurteilen.

Da sich die neue Rechtslage ab 2022 in diesem Punkt kaum ändert, ist davon auszugehen, dass das Finanzamt weiterhin eine Rückkehrabsicht zum Wegzugszeitpunkt fordert.

Beabsichtigt der Gesellschafter nur vorübergehend wegzuziehen, sollten Vorkehrungen für die Rückkehr bereits zum Wegzugszeitpunkt organisiert und dokumentiert werden.

Wie vermeidet man die Wegzugsbesteuerung?

Die Vermeidung der Wegzugsbesteuerung erfordert eine Planung im Vorfeld. Insoweit sollte der Wegzug nicht überstürzt werden. In den meisten Fällen wird ein Zeithorizont von einem halben bis einem Jahr benötigt.

Es gibt viele Möglichkeiten die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden. Darunter fällt:

Die Steuergestaltungsmöglichkeiten hängen im Wesentlichen von den Wünschen des Gesellschafters ab und von der Art des Geschäftsbetriebs in Deutschland. Jede Steuergestaltung hat zudem Vor- und Nachteile, insoweit ist eine detaillierte Steuerprüfung in jedem Fall empfehlenswert.

Wirtschaftlich gesehen kann es in einigen Fällen sogar Sinn machen, die Wegzugssteuer in Kauf zu nehmen. Dies ist der Fall, wenn das Ausland eine niedrigere Steuerbelastung als Deutschland hat und der Unternehmenswert in den Jahren nach dem Wegzug ums Vielfache steigt. In diesem Fall könnte beim Verkauf der Beteiligung im Ausland die Gesamtsteuerbelastung geringer ausfallen. Dies ist eine spekulative Option und sollte im Detail vorab durchdacht werden.

Praxistipp

Die Wegzugsbesteuerung betrifft die Besteuerung der Anteile an einer Gesellschaft und tangiert grundsätzlich nicht die Gesellschaft selbst, die oftmals in Deutschland ihren Betrieb weiterführt. Der Wegzug des Gesellschafters kann allerdings durchaus Steuerfallstricken für die Gesellschaft nach sich ziehen.

Ein Wegzug aus Deutschland beendet per se nicht auch eine Steuerpflicht in Deutschland.

Im Rahmen der sogenannten beschränkten Steuerpflicht kann der Gesellschafter weiterhin steuerpflichtig in Deutschland bleiben. Eine beschränkte Steuerpflicht ist gegeben, wenn der Gesellschafter inländische, d.h. deutsche Einkünfte bezieht wie z.B. Vermietungseinkünfte.

Darüber hinaus ist auch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht zu beachten.

Es ist daher empfehlenswert, die steuerlichen Rechtsfolgen nach dem Wegzug ebenfalls im Blick zu halten.

Planen Sie Ihren Wegzug und benötigen Sie steuerlichen Rat?

Ich unterstütze Sie gerne in folgenden Bereichen:

Sprechen Sie mich gerne hierzu an!

Disclaimer
Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information. Jede Situation ist individuell, daher empfehle ich immer eine professionelle Beratung, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. 

Der Beitrag verwendet zum besseren Verständnis eine einfache Sprache und ist bezüglich der einzelnen Voraussetzungen, die das Gesetz fordert, auch verkürzt dargestellt.

Zuletzt aktualisiert 01. Dezember 2021

Wer schreibt hier für Sie?

Melina Mavridou

Melina Mavridou

Guten Tag, mein Name ist Melina Mavridou. Ich bin Steuerberaterin und Fachberaterin für internationales Steuerrecht. Ich helfe auch Ihnen gerne die Doppelbesteuerung und Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Mehr über mich erfahren

Bleiben Sie informiert:

Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand und erhalten Sie praktische Tipps aus meiner Beratungspraxis.

Einfach geschrieben, ohne komplizierte Fachbegriffe und mit konkreten Praxistipps zur direkten Umsetzung.

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte deren AGB und Datenschutzbestimmungen .

Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand und erhalten Sie praktische Tipps aus meiner Beratungspraxis.

Einfach geschrieben, ohne komplizierte Fachbegriffe und mit konkreten Praxistipps zur direkten Umsetzung.

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte deren AGB und Datenschutzbestimmungen .